Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte
Nachbarschaftsdienste für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden

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Nachbarschaftsdienste für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden

„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden

Wann? Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 – 16:00 Uhr 

Wo? Landratsamt Freyung (großen Sitzungssaal), Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung

Wer kann Alltagshelfer werden?

  • Sie helfen bereits ehrenamtlich oder möchten sich engagieren?
  • Sie sind nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt (z. B. Freunde, Nachbarn, Bekannte oder Verwandte ab dem 3. Grad wie Nichten oder Neffen)?
  • Sie möchten dazu beitragen, dass ältere oder beeinträchtigte Menschen länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können?

Welche Tätigkeiten sind abrechenbar?

  • Spaziergänge & Freizeitgestaltung
  • Begleitung zu Terminen & Veranstaltungen
  • Gespräche, Vorlesen & soziale Betreuung
  • Unterstützung im Alltag

     

Wichtig: Eine Einzelperson kann bis zu drei pflegebedürftige Personen betreuen und ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen.

Anmeldung erforderlich! 

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt, daher ist eine Anmeldung erforderlich: 

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an E-Mail: senioren@landkreis-frg.de oder Telefonische Anmeldung: Montag bis Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr, unter 08551/57-1607 


Die Schulung wird gemeinsam von dem Koordinationsbüro für Senioren und der GesundheitsregionPlus veranstaltet. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.einzelperson-bayern.de

Siehe beiliegendes Informationsblatt