Nachbarschaftsdienste für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden
„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden
Wann? Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 – 16:00 Uhr
Wo? Landratsamt Freyung (großen Sitzungssaal), Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung
Wer kann Alltagshelfer werden?
- Sie helfen bereits ehrenamtlich oder möchten sich engagieren?
- Sie sind nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt (z. B. Freunde, Nachbarn, Bekannte oder Verwandte ab dem 3. Grad wie Nichten oder Neffen)?
- Sie möchten dazu beitragen, dass ältere oder beeinträchtigte Menschen länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können?
Welche Tätigkeiten sind abrechenbar?
- Spaziergänge & Freizeitgestaltung
- Begleitung zu Terminen & Veranstaltungen
- Gespräche, Vorlesen & soziale Betreuung
Unterstützung im Alltag
Wichtig: Eine Einzelperson kann bis zu drei pflegebedürftige Personen betreuen und ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen.
Anmeldung erforderlich!
Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt, daher ist eine Anmeldung erforderlich:
Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an E-Mail: senioren@landkreis-frg.de oder Telefonische Anmeldung: Montag bis Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr, unter 08551/57-1607
Die Schulung wird gemeinsam von dem Koordinationsbüro für Senioren und der GesundheitsregionPlus veranstaltet.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.einzelperson-bayern.de