Regionalbudget 2025
Der ILE-Zusammenschluss Nationalpark Gemeinden beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Landau an der Isar die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 75.000,- EUR zu beantragen.
Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte( bis 20 T €) die unter Berücksichtigung
• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversor-gung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
• der demografischen Entwicklung sowie
• der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Termine:
– Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 23. Oktober 2024
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
ILE Nationalpark Gemeinden Konrad-Wilsdorf-Str. 5 94518 Spiegelau
Tel. 08553 – 9600 24 Fax 08553 – 9600 56 info@ile-nationalparkgemeinden.de
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Willi Biermeier
Alle weiteren Informationen erhalten Sie in der unten stehenden Informationsbroschüre.
Viel Erfolg bei Ihrer Antragstellung.